Rechtsschutz Protekta 

Merkblatt Rechtsschutzversicherung PROTEKTA/SSV

Wie erfolgt die Meldung eines Schadenfalls?

Der Schiedsrichter rapportiert den Schadenfall mittels üblichem Schiedsrichter-Bericht an den zuständigen Fussballverband. Wünscht er, dass der Fall der PROTEKTA übergeben wird, füllt er zusätzlich die Schadenanzeige SSV/PROTEKTA aus und reicht diese mit der Kopie des Schiedsrichter-Berichtes per Einschreiben an folgende Adresse:

Schweiz. Schiedsrichterverband, Zentralsekretariat, Postfach 1674, 8580 Amriswil

Handelt es sich um einen Schadenfall, der sich im Zusammenhang mit einem Spiel zwischen Mannschaften der oberen Ligen (NL A und B, 1. Liga) ereignete, so holt der Schiedsrichter unverzüglich beim zuständigen Komitee (Komitee der Nationalliga des SFV oder Komitee der 1. Liga des SFV) die Bewilligung zur Klageerhebung ein.

Das Zentralsekretariat des SSV leitet die Schadenmeldung, nach Überprüfung der Mitgliedschaft des Schiedsrichters beim SSV, an die PROTEKTA weiter. Der weitere Verlauf wickelt sich direkt zwischen der PROTEKTA und dem Schiedsrichter ab, wobei das Zentralsekretariat über die Entwicklung und Abschluss eines Falles zu orientieren ist. Der Schiedsrichter ermächtigt die PROTEKTA ausdrücklich, letzterem alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Es können nur Schadenfälle angemeldet werden, die im Deckungsbereich der Rechtsschutzversicherung liegen, also Fälle im Zusammenhang mit einem Sach- oder Körperschaden, Strafverteidigung oder Versicherungsstreitigkeit. In Zweifelsfällen gibt das Zentralsekretariat gerne Auskunft.